Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schüler/innen. Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und in den Unterricht eingebunden sein. Es dürfen nur solche Hausaufgaben gestellt werden, deren selbstständige Erledigung den Schüler/innen möglich ist. Hausaufgaben sind also – falls nötig – differenziert zu stellen.
Die Hausaufgabenstellung kann insbesonders auf
- die Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischer Techniken,
- die Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte und –abschnitte oder
- die Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen und frei gewählten Themen ausgerichtet sein.
Für die Vorbereitung und Besprechung ist eine angemessene Zeit im Unterricht vorzusehen, bei Hausaufgaben gezeigte Leistungen sind regelmäßig zu würdigen und zu kontrollieren. Hausaufgaben dürfen aber nicht inhaltlich benotet werden.
Hausaufgaben können/sollen regelmäßig als Wochenplan gestellt werden.
Über die Ferien und von Freitag zum Montag dürfen keine Hausaufgaben gestellt werden. Dies gilt nicht für nachzuholende Hausaufgaben, oder für mit den Eltern vereinbarte Übungen.
Der Zeitaufwand für Hausaufgaben sollte in der Regel 30 Minuten nicht überschreiten.
Wer die Hausaufgaben vergessen hat, bekommt einen Vermerk. Wenn die vergessenen Hausaufgaben am nächsten Tag vorgelegt werden, wird der Vermerk gelöscht. Bei 3 Vermerken erhalten die Erziehungsberechtigten eine Nachricht.
Die Hausaufgabenpraxis muss mit der Klassenelternschaft jährlich besprochen werden.
http://www.schure.de/22410/33,82100.htm