Ihr Kind ist erkrankt

Wenn Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann, verständigen Sie uns bitte unbedingt gleich am ersten Tag und teilen uns den Grund des Fernbleibens mit. Denken Sie daran, dass Sie meldepflichtige Krankheiten auch der Schule melden müssen!

Rufen Sie vor 7.45 Uhr in der Schule an und hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

  • Tel.: 73358 

Sie können Ihr Kind auch über unsere Schulapp “Schoolfox” krankmelden.

Für Fehlzeiten, die eine Woche übersteigen, ist eine Bescheinigung vom Arzt (kein Attest!) erforderlich. Diese können Sie Ihrem Kind an seinem ersten Schultag nach seiner Genesung mitgeben.

Über Unterrichtsinhalte und nachzuarbeitende Aufgaben müssen Sie sich bei der Klassenleitung erkundigen und diese ggf. in der Schule abholen.

Für die Freistellung vom Sport- oder Schwimmunterricht ist immer eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten oder ein ärztliches Attest erforderlich. Bei der Freitstellung über einen Zeitraum von mehr als einer Woche benötigen wir ein ärztliches Attest.

Vor oder nach Arztterminen besteht Schulpflicht. Eine Bestätigung des Termins durch den Arzt geben Sie Ihrem Kind mit in die Schule. Bitte setzen Sie die Klassenlehrkraft nach Möglichkeit einige Tage vor dem Termin in Kenntnis.

Sollten Sie verschlafen haben, schicken Sie Ihr Kind bitte trotzdem und umgehend zur Schule und informieren Sie die Schule per Schoolfox oder Telefon (Anrufbeantworter).

Stand: 2024